Rechtsprechung
BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 108 StVollzG, § 116 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur Entscheidung anzunehmende Verfassungsbeschwerde, mit der die Regelung der Beweislast hinsichtlich des Zugangs von an die Strafvollzugsbehörde gerichteten Schriftsätze von Strafgefangenen gerügt wird - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur Entscheidung anzunehmende Verfassungsbeschwerde, mit der die Regelung der Beweislast hinsichtlich des Zugangs von an die Strafvollzugsbehörde gerichteten Schriftsätze von Strafgefangenen gerügt wird
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur Entscheidung anzunehmende Verfassungsbeschwerde, mit der die Regelung der Beweislast hinsichtlich des Zugangs von an die Strafvollzugsbehörde gerichteten Schriftsätze von Strafgefangenen gerügt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 12.11.2013 - TG IIB StVK 6/13
- BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13
Daher ist nicht ersichtlich, dass dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ein besonders schwerer Nachteil entstünde (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13
Zwar weckt es Bedenken, dass die Strafvollstreckungskammer ohne irgendeine Begründung der Sache nach dem Beschwerdeführer die Beweislast für das Verschwinden seines Antrags aufgebürdet hat (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris). - BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13
Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen besonders schwerwiegenden Grundrechtsverstoß oder einen Versuch der Anstalt, sich gerichtlicher Kontrolle durch Verlegung des Beschwerdeführers zu entziehen (zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 4).